AWO Schwaben fordert weitere Entlastungen und schließt anderenfalls Rückgabe defizitärer Einrichtungen an die Kommunen nicht aus
Brigitte Protschka, Präsidentin und Vorsitzende des Verwaltungsrates der AWO Schwaben, zum Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung zur Erhöhung der Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen – bei gleichzeitiger Streichung des Krippengeldes und des Bayerischen Familiengeldes.
„Wir als AWO Schwaben begrüßen die Erhöhung der Betriebskostenförderung, die dringend notwendig ist. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist eine kommunale Pflichtaufgabe und für diese natürlich eine hohe finanzielle Belastung. Leider geht die vom Kabinett beschlossene Erhöhung der Betriebskostenförderung zulasten von Familien – durch die Streichungen von Krippengeld, dem Bayerischen Familiengeld sowie dem Aus für das Kinderstartgeld. Dies ist aus unserer Sicht kein Bekenntnis zur Familie.
Um auch zukünftig hochwertige Angebote bereithalten zu können, die den Bedürfnissen der Kinder entsprechen, fordern wir als Träger von 36 Kindertageseinrichtungen die dauerhafte Sicherung einer flächendeckend qualitativ und finanziell auskömmlichen Kindertagesbetreuung für freie Träger. Hier sehen wir den Freistaat in der Pflicht.
Aktuell sind viele Kindertageseinrichtungen unterfinanziert, wodurch langjährige, erhebliche Betriebsdefizite entstehen. Der Verwaltungsrat der AWO Schwaben steht deshalb vor der Entscheidung, defizitäre Einrichtungen sogar aufzugeben und diese wieder an die Kommunen zurückzugeben.“