Die Eingemeindungen von Göggingen, Haunstetten, Inningen und Bergheim bewegen die Menschen
Gebietsreform Bergheim schreibt dabei kommunale Geschichte
Die Bergheimer prozessierten im Juni 1972 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof neben den „Schicksalsgenossen“ Göggingen, Haunstetten und Inningen gegen die bereits verordneten Eingemeindungen nach Augsburg. Und das hohe Gericht gab ihnen völlig überraschend recht und verpasste damit der Obrigkeit eine schallende Ohrfeige. Doch kein Freudengeläut erklang daraufhin vom St.-Remigius-Kirchturm. Denn die kommunalen Streitkollegen Göggingen, Haunstetten und Inningen erfuhren keine gerichtliche Gnade und mussten mit dem Segen des Hohen Gerichts den bitteren Weg ins ungeliebte Augsburg antreten. Ohne die guten Nachbarn und gleichsam „mutterseelenalleine und draußen im finsteren Walde“ wollten aber die Bergheimer kein selbstständiges kommunales Leben mehr führen.
Eine mutige und nicht leichte Entscheidung des Gemeinderats unter der Stabführung von Bürgermeister Georg Kuhn stand an.
Mit dem „Huckepack-Ticket nach Augsburg
Die Bergheimer schlossen sich für einen Tag – den 30. Juni 1972, den letzten Tag der „Freiheit“ – noch den guten Inningern an, die den Nachbarn damit aus der Patsche halfen. Sie mussten schließlich dem „Transfer“ zustimmen, was sehr liebenswürdig von ihnen war. Sozusagen auf deren „Huckepack-Ticket“ wurden die Bergheimer dann – mit den Göggingern und Haunstettern – ab 1. Juli 1972 wohl oder übel zu Augsburgern. Klar, mit den Ladefristen für die notwendigen Gemeinderatssitzungen in Bergheim und in Inningen wird man es damals nicht so ganz genau genommen haben. Auch die Regierung von Schwaben hatte sich damals sehr angestrengt, damit alles juristisch wasserfest wird. Und „Der Fall Bergheim“ hat jedenfalls Eingang gefunden im Buch der bayerischen Kommunalgeschichte.