Mobilität im Alter: Treppauf, treppab – mit Sicherheit

Bis Juli 2018 waren Treppen für den bergbegeisterten Herrn K. ein Trainingsgerät, am besten 2 Stufen auf einmal.
Der heute 78-jährige sitzt mir gegenüber, ist ruhiger geworden. Einstmals war er im öffentlichen Dienst bei der Deutschen Bundesbahn beschäftigt.
Im Ruhestand bezog Familie K. 2004 eine altersgerechte Wohnung in Königsbrunn, alles bodenbündig, passend für die Zukunft im Alter – und die „paar“ Stufen im Treppenhaus seien Fitness für das Alter, hat ihm sein Hausarzt immer gesagt.
Dann kam im Juli 2018 ein gravierender Einschnitt: Herr K. erlitt einen Schlaganfall. Nach dem Klinikaufenthalt hat er sich bis auf Bewegungseinschränkungen des linken Armes, Gleichgewichtsstörungen und Gangunsicherheiten wieder erholt.
Heute sitzt mir ein gutgelaunter und zufriedener Mann gegenüber. Es gibt halt keine großen und kleine Bergtouren mehr, jetzt ist er froh, wenn er treppauf und treppab sicher bewältigt. Die Treppe war vor Anbringung des Handlaufes ein großes Problem, da er sich ja nur einseitig festhalten konnte. Treppauf mit seiner rechten „guten“ Hand klappte es ganz gut, aber treppab musste seine Frau vor ihm gehen oder ihn seitlich abstützen! Das war auf die Dauer sehr beschwerlich und daher keine zufriedenstellende Lösung.
Seine Frau wurde dann aktiv und hat sich ausführlich informiert, auch mit den Kindern abgesprochen, wie man das Problem behindertengerecht lösen kann. Ein Handlauf wäre gut! Daraufhin wurde beim zuständigen Leistungsträger (hier Pflegeversicherung) ein Pflegegrad beantragt. Nach Begutachtung durch den medizinischen Dienst wurde im Gutachten bei der gegebenen Einschränkung die Anbringung eines rechtsseitigen Handlaufes begründet. Gleichzeitig wurde darauf aufmerksam gemacht, dass von der Pflegekasse im Rahmen des Programms „Verbesserung des Wohnumfeldes“ die Maßnahme bis zu 4.000 € (Stand 2020) gefördert werde. Wohnungsrechtliche Fragen müssen jedoch zuvor mit der Hausverwaltung abgeklärt werden. Die Hausverwaltung schrieb zurück, dass der Handlauf im Treppenhaus von einer Fachfirma angebracht werden darf .
Wenige Tage später war die Beratung der Fachfirma mit einer großen Auswahl an Handläufen vor Ort und ein normgerechter Handlauf gewählt, auch optisch passend zur vorhandenen Gestaltung der Treppenanlage. Trotz Corona erfolgte wenige Tage später schon die Montage im Treppenhaus und nun kann Herr K. selbständig und ohne fremde Hilfe die Treppen bis ins 2. Obergeschoss begehen. Er gibt nun gerne diese Erfahrungen weiter, wissen doch viele Menschen nicht, dass bei einer Pflegestufe oder Behinderung, egal ob als Mieter oder Miteigentümer, diese sogar einen Rechtsanspruch auf den beidseitigen Handlauf haben. Ja, in Bayern müssen Treppen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht in Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohnungen, wenn kein Lift vorhanden ist, beidseitig Handläufe haben , ergab unsere Rückversicherung bei Werner Thomaier vom Deutschen Institut für Treppensicherheit. So steht es im Art. 32.6 in der Bayerischen Bauordnung, so Thomaier.
„Also hat der Arzt doch recht“, so Herr K. „Die Treppe ist das Fitness-Studio im Alter und jetzt kann ich wieder sicher im Treppenhaus trainieren, Treppensteigen ist gesund – nur sicher muss es sein, mit beidseitigem Handlauf“
Jetzt wünscht sich Herr K. nur noch, dass er durch diese Verbesserung noch lange in den eigenen vier Wänden verbleiben kann.

PMfl