Nach langer Diskussion über die Ausgestaltung der Grundrente hat der Deutsche Bundestag heute das entsprechende Gesetz beschlossen. Dadurch wird die Lebensleistung von 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern, die jahrzehntelang ge-arbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, honoriert. Bayerns Sozial-ministerin Carolina Trautner begrüßt den Kompromiss: „Die Grundrente hilft den betroffenen Menschen erheblich. Sie haben sich ein Alterseinkommen oberhalb des Grundsicherungsbedarfs verdient! Die Lebensleistung jahrzehntelang arbeitender Bürgerinnen und Bürgern wird nun in der Rente stärker anerkannt.“ Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist eine umfassende Einkommensprüfung. „Die Grundrente kommt damit überwiegend zielgenau bei den wirklich Bedürftigen an. Das war mir immer besonders wichtig!“, betont die Ministerin.
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Neurentner können ab Ende Juli 2021 mit dem Bescheid rechnen. Menschen, die heute schon in Rente sind, werden ihre Grundrentenbescheide bis spätestens Ende 2022 erhalten. Hierzu Trautner: „Bay-ern hat bereits im März im Bundesrat auf die äußert kurze organisatorische Umset-zungsfrist hingewiesen. Die Prüfung der rund 26 Millionen Bestandsrenten ist enorm aufwändig. Bundessozialminister Heil musste daher im Gesetz nachsteuern. Zumindest besteht jetzt die Gewissheit, dass bis spätestens Ende 2022 alle Berechtigten die Grundrente mit Nachzahlungen ab Januar 2021 erhalten.“
Die von Bundesfinanzminister Scholz zur Finanzierung der Grundrente vorgesehene Finanztransaktionssteuer ist bis heute nicht umgesetzt. „Die Finanzierung der Grundrente wird in jedem Fall aus Steuermitteln erfolgen. Es handelt sich schließlich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eine Belastung der Beitragszahler wäre für mich nicht akzeptabel gewesen!“, so Trautner abschließend.