Smiley-Ampeln in Pfersee!

§ 42 StVO Verkehrsberuhigter Bereich 1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren. 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. 3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. 4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. 5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

CSU-Ortsvorsitzender Bernd Zitzelsberger hält Smiley-Ampeln, die dem Verkehrsteilnehmer die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen, an folgenden Stellen in Pfersee für wichtig:
1. in der Bürgermeister-Bohl-Straße zwischen den Einmündungen Otto-Sauler-Straße und Oskar-Schindler-Straße, im Bereich der Querungshilfe zur Kita, jeweils ein Stück davor,
2. vor der Hans-Adlhoch-Grund- und Mittelschule,
3. in der Graf-Bothmer-Straße, für die zufahrenden Fahrzeuge schon im nördlichen Teil, für die Richtung Norden fahrenden Kfz zwischen der Einmündung des John-May-Weges und der Einmündung des Mittleren Weges.
Außerdem sei eine Smiley-Ampel in der Lutzstraße, wo die Fahrradstraße (Gollwitzer-Straße) quert, sicher auch wichtig, so Zitzelsberger.
„Die überbreite, fast schnurgerade Graf-Bothmer-Straße ist ein „Verkehrsberuhigter Bereich“ (wo eigentlich Schrittgeschwindigkeit gilt). Dort fahren viele motorisierte Verkehrsteilnehmer zu schnell. Dies stellt eine Gefahr für allen schwächeren Verkehrsteilnehmer, vor allem Kinder dar.“, so Zitzelsberger in seinem Schreiben an den CSU-Fraktionsvorsitzenden Bernd Kränzle.

pm CSU Pfersee