Der Feuerwehrführerschein – eine wichtige Stärkung des Ehrenamtes
Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Erweiterung der bisherigen „Feuerwehrführerscheinregelung“ beschlossen. Eduard Oswald, MdB:
„Mit der gesetzlichen Neuregelung schaffen wir spürbare Erleichterungen für die vielen Ehrenamtlichen bei den Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdiensten, technischen Hilfsdiensten und sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes. Zukünftig können sie endlich auch die schwereren Einsatzfahrzeuge inklusive Anhänger bei Einsätzen fahren“, so Eduard Oswald, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Deutschen Bundestag.
Durch die zunehmende technische Verbesserung von Feuerwehr-Fahrzeugen und Rettungswagen sowie das immer häufigere Mitführen von Anhängern bei Einsätzen war eine Ausweitung der bisherigen Regelung dringend erforderlich.
Die Neuregelung passt sich somit nicht nur den Anforderungen in der Praxis an. Sie baut auch Bürokratie ab und stärkt das Verantwortungsbewusstsein der Ehrenamtlichen, die jeden Tag einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland leisten.
Hintergrund: ehrenamtlich Tätige dürfen Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste nur bis zu einer Gesamtmasse von 4,75 Tonnen fahren.
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, hat dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt, so dass Ehrenamtliche entsprechende Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren dürfen. Das Gesetz wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.