Hintersberger: Recht auf Leben hat : Scharfe Kritik am Mehrheitsvotum des Deutschen Ethikrates

Hintersberger: Recht auf Leben hat : Scharfe Kritik am Mehrheitsvotum des Deutschen Ethikrates


Augsburg, 27.11.2009. Der Augsburger CSU-Landtagsabgeordnete Johannes Hintersberger hat das Mehrheitsvotum des Deutschen Ethikrates, nach dem das Ende dieser lebensrettenden Einrichtung für anonym geborene Kinder beschlossen werden soll, scharf kritisiert: „Wer das Recht auf Leben eines Neugeborenen unter das Recht auf Wissen nach der Herkunft stellt, sollte nicht in Anspruch nehmen, eine dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtete Ethik zu vertreten. Babyklappen retten das Leben von Neugeborenen, wenn deren Mütter keinen anderen Ausweg sehen und die Tötung ihres Kindes durch Abtreibung nicht verantworten wollen.“ Neben dem Mehrheitsvotum hat es ein Minderheitenvotum um den Augsburger Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger für die Beibehaltung der Babyklappen gegeben, dem sich Hintersberger mit Nachdruck anschließt. „Es gibt nun einmal eine Hierarchie der Werte, und da hat das Recht auf Leben auch nach dem Grundgesetz absolut an erster Stelle zu stehen“, so der Augsburger Politiker mit Hinweis auf die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes.Neben Losinger wollen auch der Leiter des Zentrums für Chirurgie im Klinikum Augsburg und Mitglied im Präsidium des Deutschen Evangelischen Kirchentages Professor Dr. Dr. Eckhard Nagel, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien e.V. und Schauspieler Dr. Peter Radtke, der Moraltheologe Professor Dr. Eberhard Schockenhoff, der ehemalige Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Dr. h. c. Erwin Teufel sowie die Juristin und frühere Staatssekretärin Kristiane Weber-Hassemer, die lebensrettenden Babyklappen beibehalten.