Wirtschaftskrise: Welche Alternativen gibt es zur Kurzarbeit? |
Die auf unserem Land lastende Wirtschaftskrise hat auch das Arbeitsrecht erreicht. Arbeitsmangel, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Opel, Insolvenz bei Woolworth, immer mehr Unternehmen, die lange Zeit als unangefochten stabil angesehen wurden geraten in ernste Schwierigkeiten. Im Mittelpunkt der Frage, wie Kosten eingespart werden können, stehen häufig Personalkosten. Eine Möglichkeit, die Personalkosten zu senken ist die betriebsbedingte Kündigung von Arbeitnehmern, die von der Rechtssprechung grundsätzlich dann als gerechtfertigt angesehen wird, wenn eine unternehmerische Entscheidung getroffen wird, die Anzahl der Arbeitsplätze den zurückgegangen Aufträgen anzupassen. Bei Wahl dieser Möglichkeit verliert das Unternehmen qualifizierte und zuverlässige Arbeitnehmer, sodass auch in Krisenzeiten nach anderen Möglichkeiten gesucht werden sollten. Als solche können Betriebsferien und Arbeitszeitkonten, Arbeitszeitmodelle und flexible Arbeitszeit, Kurzarbeit, Teilzeitarbeit oder sogar unbezahlte Freistellung gesehen werden. Auch wenn die Anordnung von Betriebsferien oder aber der Abbau von Arbeitszeitkonten keine unmittelbare Senkung von Personalkosten bewirken kann so auf einen kürzeren Auftragsmangel reagiert werden. Der Arbeitgeber hat hier zu beachten, dass, sollte er die Betriebsferien auf den Jahresurlaub der Arbeitnehmer anrechnen wollen, er dies nicht willkürlich bestimmen kann, da den Arbeitnehmern freigestellt bleiben muss, einen wesentlichen Teil des Jahresarbeitsurlaubs selbst zu bestimmt. Zudem unterliegt die Anordnung von Betriebsferien der Mitbestimmung des Betriebsrats.Auch die Einführung von Arbeitszeitmodellen unter der Voraussetzung, dass sich der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer einigt kann Kündigungen vermeiden. Eine solche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Betriebsrat kommt meist dann zu Stande, wenn der Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet. Ein wirksames Mittel um Kündigungen zu vermeiden und gleichzeitig Personalkosten abzubauen ist die Kurzarbeit. Hier wird die Arbeitszeit des Arbeitsnehmers vorübergehend reduziert und der sich daraus ergebende Verdienstausfall wird durch Zahlung von Kurzarbeitergeld durch die Bundesagentur für Arbeit gemildert.Möglich ist auch die unbezahlte Freistellung von Arbeitnehmern. Hier bietet der Arbeitgeber seinen Arbeitsnehmern an vorübergehend aus dem Beruf auszusteigen und nach Ablauf der Freistellung zu gleichen Arbeitsbedingungen wiederzurückzukehren. Auch hier ist der Arbeitgeber auf eine einvernehmliche Regelung mit den Arbeitnehmern angewiesen. Es gibt auch in Krisenzeiten mehrere Möglichkeiten Personalkosten und damit Betriebsausgaben einzusparen, ohne gleich auf betriebsbedingte Kündigungen zurückzugreifen.