Am 28. 9. wird in Bayern gewählt! Die Landtags- und Bezirkstagswahl …
… ist eine so genannte personalisierte Verhältniswahl mit offenen Listen.
Der Landtag verfügt über 180 Sitze, davon werden 91 Mandate an Stimmkreisbewerber (Erststimmen) vergeben und die restlichen 89 Mandate über offene Listen (Wahlkreislisten der einzelnen Parteien).
Dabei hat der Wähler zwei Stimmen, eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählt er einen Stimmkreiskandidaten, der ihn sozusagen die nächsten 5 Jahre im Landtag vertreten und die Interessen seines Wahlkreises dort besonders vertreten soll. Das ist ein so genanntes Direktmandat; wer die meisten Stimmen erhält, Mit der Zweitstimme wählt er einen Kandidaten der Wahlkreisliste einer Partei. Die Zahl dieser Stimmen entscheidet darüber, wie viel Sitze die jeweilige Partei im Landtag erhält. Aus den Zweitstimmen ergibt sich, wie viel Prozent der Stimmen eine Partei landesweit bekommen hat. Es zählt also jede Stimme – alle Parteien, die mehr als 5 % der Stimmen bekommen, ziehen in den Landtag ein.
Der Wähler kann seine Zweitstimme aber auch einfach einer Partei geben. Ein gesondertes Feld ist hierfür jedoch nicht vorgesehen. Wer dennoch die Partei wählen will, ohne einen bestimmten Bewerber anzukreuzen, sollte sein Kreuz in der Kopfleiste der Partei machen oder mehrere Bewerber einer Wahlkreisliste ankreuzen. Diese Stimmabgabe ist ebenfalls gültig, es kommt dann eine Stimme der Partei zu gute.
Siegreiche Stimmkreiskandidaten, deren
Partei nicht landesweit 5 % der Stimmen (Sperrklausel bei der Landtagswahl, nicht bei der Bezirkstagswahl) erreicht hat, verlieren ihr Mandat; dies fällt dann an den Stimmkreisbewerber mit der zweithöchsten Stimmenzahl.
In den Landtag ziehen nur Parteien ein, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinen. So soll verhindert werden, dass viele kleine Fraktionen die Mehrheitsbildung im Parlament erschweren und die Handlungsfähigkeit so einschränken.
In jedem Wahlkreis werden die Stimmen für die Stimmkreisbewerber und die Stimmen für die Wahlkreisliste jeder Partei zusammengezählt. Danach werden die Sitze für die jeweilige Partei nach Hare/Niemeyer vergeben (ein Verfahren, bei dem es z. B. nicht auf die Größe der Partei ankommt)
In den Stimmkreisen sind die Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt. Überhang- und Ausgleichsmandate
Gewinnt eine Partei in den Stimmkreisen mehr Mandate als ihr nach dem Verhältnisausgleich auf Wahlkreisebene zustehen, so verbleiben diese Sitze der Partei. Die übrigen Parteien erhalten Ausgleichsmandate.