Ein Angebot, das wir nicht ablehnen können ?

Schafkopfturnier der Jungen Union Bergheim 19

Inningen: Manche finden sie gut, manche auch nicht – jedenfalls sind sie jetzt da, die Angebotsstreifen alias Schutzstreifen auf beiden Seiten der Bobinger Straße. Müssen Radler künftig anders fahren, als bisher? Eigentlich nicht, denn so Martin Wohlauer, Vorstand des ADFC Kreisverbandes Augsburg: „Im Wesentlichen sind Schutzstreifen ein psychologisches Instrument, das seine Vor- und Nachteile durch eben diese eher psychologische Wirkung hat. Da Schutzstreifen ebenfalls vom restlichen Verkehr benutzt werden dürfen, ist der Unterschied zur einer streifenlosen Fahrbahn im Kern nur noch die psychologische Wirkung, da sich sonst eigentlich nicht viel an dem ändert, was wer einzuhalten oder zu unterlassen hat.“
Ein weiterer Aspekt sei, dass diese Angebote oftmals den Urteilen und Vorschriften zur Sicherheitswahrung widersprächen: „Richter verlangen regelmäßig einen Meter Mindestabstand zu parkenden Autos (wegen
des Tür Öffnens) und 80 cm zu Gehwegen …“
Der Unterschied zu benutzungspflichtigen Radwegen ist nicht mehr groß, da laut Bußgeldkatalog inzwischen eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn der Schutzstreifen nicht benutzt wird.
In Augsburg sind Schutz- oder Angebotsstreifen schon länger u. a. an der Stettenstraße und der Von-Cobres-Straße zu finden, wo sie sich laut János Korda , ebenfalls Vorstandsmitglied im ADFC, im Großen und Ganzen bewährt hätten. „Die Planung der Schutzstreifen in Göggingen und Inningen erfolgte in Abstimmung und auf Anregung mit unserem Kreisverband, um eine durchgängige Radverkehrsführung zwischen Göggingen und Bobingen zu erhalten“, erklärt Korda.
Selbstverständlich seien Führungen auf der Fahrbahn nicht problemfrei, räumt er ein.
Im Rahmen einer Forschungsarbeit wurden von der Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, die Auswirkungen von Schutzstreifen auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf analysiert und deren Einsatzbereiche überprüft. Die Ergebnisse wurden in der Reihe „Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen“; veröffentlicht; darin heißt es unter anderem: Mit Schutzstreifen soll die Attraktivität der Radverkehrsinfrastruktur erhöht und die Nutzung des umweltverträglichen Verkehrsmittels Fahrrad unterstützt werden. die Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr ist mit In-Kraft-Treten der StVO-Novelle am 1.?September 1997 offiziell eingeführt worden. Und zu den Gefahrenquellen z.B.: Im Bereich von Einmündungen und höher belasteten Zufahrten wird die deutliche Markierung der Schutzstreifen empfohlen. …. Dem vielfach beobachteten Fahren entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung soll durch die Markierung von Richtungspfeilen entgegen gewirkt werden.
Einen Nachteil haben haben Angebotsstreifen allerdings für die Anlieger der jeweiligen Straßen, da auf den Streifen nicht geparkt, in vielen Fällen nicht einmal gehalten werden darf, was Probleme zum Beispiel für Ein- /Ausladevorgänge (Lieferdienste!) mit sich bringt.   Gunnar Olms